Die Ausbildung erfolgt in den Geschäftsstellen der Kreditinstitute sowie in internen Abteilungen. Auszubildende sind dabei in verschiedenen Bereichen tätig, darunter:
Mindestens Mittlerer Bildungsabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss
Die Ausbildung ist in der Regel auf drei Jahre ausgelegt. Es gibt jedoch auch Ausbildungsverträge über dreieinhalb Jahre, beispielsweise bei Vorliegen der Allgemeinen Hochschulreife. Zudem besteht die Möglichkeit, bei der IHK die Verkürzung der Ausbildungsdauer um ein halbes Jahr zu beantragen, wenn die Leistungen in den Lernfeldern (ohne WPK) im Durchschnitt besser als 2,5 sind. Der Unterricht findet grundsätzlich im Blockunterricht statt, wobei es sich um 3 Schulblöcke mit jeweils einer Dauer von vier bis sechs Wochen handelt. Die Unterrichtsinhalte sind Bankbetriebslehre, Wirtschaftslehre und Rechnungswesen (Hauptfächer), sowie Politik, Englisch und ein Wahlpflichtkurs (WPK)
Mit dem Bestehen der IHK-Prüfung endet die Ausbildung am Tag der mündlichen Prüfung. Mit dem Prüfungszeugnis, das alle Teilnoten der einzelnen Prüfungsteile enthält, bescheinigt die IHK den Abschluss zur Bankkauffrau bzw. zum Bankkaufmann.
Zusätzlich erhalten die Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Besuch der Schule das Abschlusszeugnis der Berufsschule, welches die Endnoten aller unterrichteten Lernfelder und Fächer dokumentiert.
Über eine freiwillige Zusatzprüfung in Englisch kann das Englisch-Zertifikat der IHK erworben werden.
Bankkaufleute sind in den wesentlichen Geschäftsbereichen von Kreditinstituten tätig, finden aber auch Beschäftigungsmöglichkeiten bei anderen Unternehmen: z. B. Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften, Kreditkartengesellschaften, Unternehmen der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Unternehmen für Vermögens- und Anlageberatung…