Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind Fachkräfte in heil-, sonder- und sozialpädagogischen sowie sozialpsychiatrischen Institutionen und auch in allen Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe. Mögliche Einsatzbereiche können also die Arbeit in

Dabei arbeiten sie mit Menschen aller Altersklassen und unterstützen diese sozialpädagogisch und/oder pflegerisch bei einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung.
Die Ausbildung umfasst drei Ausbildungsjahre und drei Bereiche:
Hier werden verschiedene Lernfelder unterrichtet:
Hier werden folgende Fächer unterrichtet:
In diesem Bereich werden vertiefende Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen Praxisbereichen vermittelt.
Der berufspraktische Teil der Ausbildung beinhaltet drei Praktika in einem Umfang von ca. 1320 Unterrichtsstunden, die in verschiedenen sozialpädagogischen / heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern absolviert werden. Die jeweilige Praxiszeit erfolgt dabei als Blockphase. Dabei umfasst das Praktikum im letzten Ausbildungsjahr etwa die doppelte Stundenanzahl wie die beiden vorangegangenen Praktika. Jedes Praktikum wird schulisch von einer Lehrkraft begleitet und in die Unterrichtsprozesse eingebunden.
Je nach Vorbildung sind die Praxisfelder weitgehend frei wählbar.
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin oder staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger sowie den Titel „Bachelor Professional“
Zusätzlich mögliche Qualifikation an unserer Schule ist die Fachhochschulreife.
Dazu muss zusätzlich ein 160-stündiger Kurs in Mathematik und Englisch besucht, und eine Zusatzprüfung abgelegt werden.
Die Ausbildung ist grundsätzlich kostenfrei. Es fallen lediglich geringe Kosten für Unterrichtsmaterialien (Bücher, Kopien, Ordner, Hefte, Bastel- und Verbrauchsmaterial usw.) an.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit Aufstiegs-BAFöG zu erhalten. Dabei wird die Ausbildung mit einem Vollzuschuss zum Lebensunterhalt gefördert. Dies bedeutet Sie müssen die Leistungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein nach erfolgreicher Ausbildung nicht zurückbezahlen.
Außerdem vergibt der Kreis Pinneberg unter bestimmten Bedingungen Stipendien. Das Stipendium wird entsprechend der Förderrichtlinie des Kreises als nicht zurückzahlbarer Zuschuss für die Dauer der Regelbeschulung bezahlt, auch hier müssen Sie das erhaltene Geld nicht zurückbezahlen. Siehe hierzu: Stipendiensystem für Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen – Kreis Pinneberg
Notwendige Voraussetzungen (§ 11 FSVO)
In die Fachschule für Heilerziehungspflege können Sie grundsätzlich aufgenommen werden, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen
Mittlerer Schulabschluss + eine der unten genannten Erfahrungen
Fachhochschulreife/Abitur + eine der unten genannten Erfahrungen
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Einreichung ausländischer Abschlusszeugnisse eine Übersetzung und eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sowie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 einreichen müssen!
Auf die Zeiten der Berufstätigkeit oder eines Praktikums werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet.